Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

  1. Als Auftraggeber gilt diejenige natürliche oder juristische Person (oder Dienststelle und dergl.), welche die Auftragsbestätigung oder die schriftliche Bestellung unterschreibt.
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass QC-Expert alle für die Durchführung einer Untersuchung nötigen Unterlagen und/oder Prüfobjekte rechtzeitig und vollständig erhält. Das zu untersuchende Gebäude muss sich in einem Zustand befinden, welcher die vorgesehenen Untersuchungen ohne Behinderung ermöglicht. Bei ungünstigen Wetterbedingungen kann QC-Expert eine Verschiebung des Untersuchungszeitpunktes verlangen.
  3. QC-Expert behält sich vor, ggf. externe Fachkräfte für einzelne Arbeiten beizuziehen. Diese werden zur gleichen Vertraulichkeit wie QC-Expert-Mitarbeiter verpflichtet.
  4. Die Berichterstattung erfolgt in Deutsch und in der Anzahl Exemplare, wie Parteien beteiligt sind.
  5. Der Auftraggeber anerkennt aus Neutralitätsgründen, dass allen beteiligten Parteien ein Untersuchungsbericht zur Verfügung gestellt wird. QC-Expert liefert die Berichte an den Auftraggeber.
  6. Die Dienstleistungen von QC-Expert werden ohne andere Abmachungen nach Aufwand abgerechnet. Die veranschlagten Untersuchungskosten sind Richtpreise. Kostenüberschreitungen bis 20% bleiben in jedem Fall vorbehalten, ebenso das Verlangen eines Vorschusses.
  7. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, so basiert dieser auf den Grundlagen und Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Ändern sich diese wesentlich, so kann QC-Expert eine Anpassung des Festpreises verlangen.
  8. Die vereinbarten Preise verstehen sich exkl. MWSt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gehen sämtliche Nebenkosten zu Lasten des Auftraggebers. Auf dem Endbetrag wird ein Verwaltungszuschlag von 4% erhoben.
  9. Sofern sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum erstreckt, bleiben teuerungsbedingte Anpassungen vorbehalten.
  10. Wird der QC-Expert ein Auftrag erteilt oder liegt eine Auftragsbestätigung der QC-Expert vor, die nicht innert 7 Tagen widerrufen wird, so werden dem Auftraggeber im Falle einer Stornierung des Auftrages, die angefallenen Verwaltungskosten verrechnet.
  11. QC-Expert haftet für Schäden aus der Expertentätigkeit nur bei grober Fahrlässigkeit. QC-Expert haftet nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden.
  12. Eine Offerte von QC-Expert beinhaltet Informationen zur Geschäftstätigkeit und ist nur für den bezeichneten Kunden, zum Zweck der Beschreibung des Dienstleistungsangebotes bestimmt. Eine anderweitige Verwendung oder eine Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von QC-Expert.
  13. Die Gültigkeit einer Offerte von QC-Expert beträgt ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung 60 Tage ab Offertdatum.
  14. QC-Expert verwendet die zu einem Auftrag gehörenden Daten und Informationen vertraulich. Anonymisierte Daten dürfen für Weiterbildungen, Publikationen und zu Forschungszwecken verwendet werden.
  15. Die Urheberrechte (Copyright) für die kommerzielle Verwendung von Berichten, Daten und Bildern, die im Zusammenhang mit Untersuchungen anfallen oder erstellt werden, sowie auch Auszüge davon, liegen bei der QC-Expert AG.
  16. Das im Zusammenhang mit einem Auftrag zugestellte oder durch einen QC-Expert Mitarbeiter genommene Probenmaterial wird durch QC-Expert während 6 Monaten nach Berichtdatum aufbewahrt. Wird mit der Zustellung des Probenmaterials bzw. anlässlich der Probenentnahme kein schriftlicher Bericht in Auftrag gegeben, entfällt die Aufbewahrung.
  17. Die QC-Expert AG behält sich vor, Teilrechnungen zu stellen (z.B. 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung der Untersuchungen und 1/3 bei Ablieferung des Berichtes).
  18. Zahlungsbedingungen ohne spezielle Vereinbarung: 30 Tage netto.
  19. Gerichtsstand: Das für Dübendorf zuständige Gericht.
  20. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.


Dübendorf, 31. August 2015