Schiedsgutachter Musterklausel – Ergänzung für Ihre GU- und Werkverträge
Schiedsgutachten/Expertisen
Bei Uneinigkeit betreffend Mängelerledigung und Garan- tieleistungen wird folgendes Vorgehen vereinbart:
| 1. | Die Bauherrschaft setzt dem Unternehmer bei Unei- nigkeit betreffend Mängelerledigung und Garantie- leistungen eine Frist von 14 Tagen an, innert derer eine gütliche Einigung gefunden werden kann. Kommt innert dieser Frist keine Einigung zustande, gibt die Bauherrschaft an QC-Expert AG (ehem. EMPA Bauschadenabteilung), Kriesbachstrasse 42, 8600 Dübendorf, den Auftrag zur Erstellung eines Schiedsgutachtens. |
| 2. | In Absprache mit QC-Expert setzt die Bauherrschaft den Augenschein-Termin an. Den betroffenen Par- teien wird Gelegenheit geboten, beim Augenschein anwesend zu sein. |
| 3. | Die Parteien anerkennen das Schiedsgutachten von QC-Expert als neutrales Fachgutachten auch für den Fall einer Beurteilung durch ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht. |
| 4. | Die Verteilung der Kosten für die Mängelbehebung wie auch für das Schiedsgutachten kann unter fachtechnischer Würdigung durch den Gutachter festgesetzt werden. |
| 5. | Wird die vom Schiedsgutachter vorgeschlagene Kostenverteilung aus juristischen Gründen von mindestens einer Partei angefochten, beurteilt als nächst höhere Instanz das zuständige Schieds- gericht oder Gericht den Fall abschliessend. |
