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Schiedsgutachter Musterklausel – Ergänzung für Ihre GU- und Werkverträge

Schiedsgutachten/Expertisen

Bei Uneinigkeit betreffend Mängelerledigung und Garan- tieleistungen wird folgendes Vorgehen vereinbart:

1. Die Bauherrschaft setzt dem Unternehmer bei Unei- nigkeit betreffend Mängelerledigung und Garantie- leistungen eine Frist von 14 Tagen an, innert derer eine gütliche Einigung gefunden werden kann. Kommt innert dieser Frist keine Einigung zustande, gibt die Bauherrschaft an QC-Expert AG (ehem. EMPA Bauschadenabteilung), Kriesbachstrasse 42, 8600 Dübendorf, den Auftrag zur Erstellung eines Schiedsgutachtens.
2. In Absprache mit QC-Expert setzt die Bauherrschaft den Augenschein-Termin an. Den betroffenen Par- teien wird Gelegenheit geboten, beim Augenschein anwesend zu sein.
3. Die Parteien anerkennen das Schiedsgutachten von QC-Expert als neutrales Fachgutachten auch für den Fall einer Beurteilung durch ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht.
4. Die Verteilung der Kosten für die Mängelbehebung wie auch für das Schiedsgutachten kann unter fachtechnischer Würdigung durch den Gutachter festgesetzt werden.
5. Wird die vom Schiedsgutachter vorgeschlagene Kostenverteilung aus juristischen Gründen von mindestens einer Partei angefochten, beurteilt als nächst höhere Instanz das zuständige Schieds- gericht oder Gericht den Fall abschliessend.

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QC-Expert AG, Kriesbachstrasse 42, 8600 Dübendorf